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 Die BASF würde sich wundern: Auch heute liegen Garantiescheine den Hüllen bei, die durchaus berechtigen, die Ware mit Prüfungsstempel vom März 1967 zurückzusenden. Problematisch in der Argumentation: Es gibt keinen Grund zur Beschwerde, denn auch nach über 40 Jahren ist mit dem Dinosaurier des akustischen Speichermediums alles in Ordnung.